GnR 25: Mörnsheimer Steinbruch-Besitzgenossenschaft eG, Mörnsheim, Frühlingstraße 29, 91804 Mörnsheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Frühlingstraße 26, 91804 Mörnsheim. Ausgeschieden: Vorstand: Lehnberger, Eckhard, Mörnsheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Henle, Robert, Mörnsheim, * ‒.‒.‒‒.
GnR 25:Mörnsheimer Steinbruch-Besitzgenossenschaft eG, Mörnsheim, Frühlingstraße 29, 91804 Mörnsheim.Ausgeschieden: Vorstand: Hanrieder, Erwin, Mörnsheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Henle, Ignaz, Tagmersheim-Blossenau, * ‒.‒.‒‒.
Mörnsheimer Steinbruch-Besitzgenossenschaft eG, Mörnsheim, (Frühlingstraße 29, 91804 Mörnsheim).Die Generalversammlung vom 26.06.2009 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 2 (Zweck und Gegenstand).
Mörnsheimer Steinbruch-Besitzgenossenschaft eG, Mörnsheim, (Frühlingstraße 29, 91804 Mörnsheim).Die Generalversammlung vom 22.08.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden insbesondere geändert: §§ 15 (Vertretung), 40 (Nachschusspflicht) . Nachschusspflicht geändert, nun: Neue Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Vorstand: Lehnberger, Eckhard, Mörnsheim, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Vorstandsvorsitzender: Hanrieder, Alfred, Mörnsheim, * ‒.‒.‒‒. Nicht eingetragen:Geschäftsanteil und auf ihn zu leistende Einzahlungen sowie Haftsumme herabgesetzt. Der Geschäftsanteil beträgt 500 EUR. Der Geschäftsanteil ist sofort voll einzuzahlen. Der Vorstand kann die Einzahlung von Raten zulassen. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Mörnsheimer Steinbruch-Besitzgenossenschaft eG, Mörnsheim (Frühlingsstr. 1, 91804 Mörnsheim). Die Generalversammlung om 22.10.2004 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden:§ 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 23 (Gemeinsame Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 40 (Nachschußpflicht). Nachschußpflicht geändert, nun: 500,00 EUR je Geschäftsanteil. Nicht eingetragen: Geschäftsanteil und auf ihn zu leistende Einzahlungen sowie Haftsumme herabgesetzt. Der Geschäftsanteil beträgt 500,- EURO. Auf den Geschäftsanteil sind mindestens 50,- EURO sofort nach Eintragung in die Mitgliederliste einzuzahlen. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.