Mühlberger FFM GmbH, Frankfurt am Main (Stroofstraße 27 Gebäude 4517, 65933 Frankfurt am Main). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Mühlberger GmbH am 26.06.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Mühlberger FFM GmbH, Frankfurt am Main (Stroofstraße 27 Gebäude 4517, 65933 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.12.2005 und vom 22.05.2006 mit der Mühlberger GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 4581) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.