Mühlenbein Beteiligungs-GmbH, Münster, Diekbree 61, 48157 Münster. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Steinbrügge GmbH am 22.10.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Mühlenbein Beteiligungs-GmbH, Münster, Diekbree 61, 48157 Münster. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.08.2012 mit der Steinbrügge GmbH mit Sitz in Dissen (Osnabrück, HRB 110197) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Mühlenbein Beteiligungs-GmbH, Münster, Am Dill 236 a, 48163 Münster. Änderung zur Geschäftsanschrift: Diekbree 61, 48157 Münster.