HRA 54254 B: Mühlenstraße 32 Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Berlin, Wikinger Ufer 7, 10555 Berlin (Unternehmensgegenstand: Durchführung von Bauvorhaben sowie der Verkauf und die Vermietung von bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Wohnungs- und Teileigentum einschließlich von im Zusammenhang mit der Durchführung solcher Bauvorhaben zu errichtenden Gemeinschaftsanlagen und dazugehörigen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Einrichtungen sowie gegebenenfalls der Bereitstellung von Dienstleistungen (Hausmeister, Fahrdienst etc.). Soweit es um die Durchführung von Bauvorhaben geht, handelt die Gesellschaft als Bauunternehmen. Dies schließt eine Tätigkeit als Generalunternehmerin ein. Vorbehaltlich des Vorliegens einer Genehmigung nach § 34 c) GewO kann die Gesellschaft Bauvorhaben auch als Bauträgerin durchführen.). Firma: Mühlenstraße 32 Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Wikinger Ufer 7, 10555 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Mühlenstraße 32 Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 191936 B); Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Mühlenstraße 32 Grundstücksgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 188764) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 20.09.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
10719 Berlin
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Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: GmbH & Co. KG