Mülheimer Ambulante Dienste gGmbH, Mülheim an der Ruhr, Gracht 39, 45470 Mülheim an der Ruhr.
Mülheimer Ambulante Dienste gGmbH, Mülheim an der Ruhr, Gracht 39, 45470 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.08.2011 mit der Mülheimer Sozialholding GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB 18605) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Mülheimer Ambulante Dienste gGmbH, Mülheim an der Ruhr, Gracht 39, 45470 Mülheim an der Ruhr. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Mülheimer Sozialholding GmbH am 18.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Mülheimer Ambulante Dienste gGmbH, Mülheim an der Ruhr, Gracht 39, 45470 Mülheim an der Ruhr. Nach Änderung der Vertretungsregelung weiterhin Geschäftsführer: Rinas, Heinz, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mühlenbeck, Stefan Bernhard, Essen, * ‒.‒.‒‒.
Mülheimer Ambulante Dienste gGmbH, Mülheim an der Ruhr, Gracht 39, 45470 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital, Stammeinlage), § 7 (Gesellschafterversammlung) und § 12 (Jahresabschluss und Lagebericht) beschlossen.
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