Mülheimer Sozialholding GmbH, Mülheim an der Ruhr, Gracht 39, 45470 Mülheim an der Ruhr. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Mülheimer Senioreneinrichtungen GmbH am 23.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Mülheimer Sozialholding GmbH, Mülheim an der Ruhr, Gracht 39, 45470 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.08.2011 mit der Mülheimer Senioreneinrichtungen gGmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HR B 18681) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Mülheimer Sozialholding GmbH, Mülheim an der Ruhr, Gracht 39, 45470 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2011 mit der Mülheimer Ambulante Dienste gGmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HR B 19392) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Mülheimer Sozialholding GmbH, Mülheim an der Ruhr, Gracht 39, 45470 Mülheim an der Ruhr. Nicht mehr Geschäftsführer: Mühlenbeck, Stefan Bernhard, Essen, * ‒.‒.‒‒. Nach Änderung der besonderen Vertretungsregelung weiterhin Geschäftsführer: Rinas, Heinz, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Mülheimer Sozialholding GmbH, Mülheim an der Ruhr, Gracht 39, 45470 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2011 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital/Stammeinlage), § 9 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 (Aufsichtsrat) und § 14 (Jahresabschluss und Lagebericht) beschlossen.
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