HRA 44040: Mülldeponie Framersheim Betriebs-GmbH & Co. KG, Alzey, Albiger Straße 18, 55232 Alzey. Nach Namensänderung (bisher: Wolfgang Hinkel Beteiligungen Geschäftsführungs-GmbH) Persönlich haftender Gesellschafter: MDF Geschäftsführungs-GmbH, Alzey (Amtsgericht Mainz HRB 46921), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 31269: Mülldeponie Framersheim GmbH, Alzey, Albiger Straße 18, 55232 Alzey. Prokura erloschen: Hinkel, Karin, geb. Feldmann, Alzey, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.09.2021 im Wege des Formwechsels in die Mülldeponie Framersheim Betriebs-GmbH & Co. KG mit Sitz in Alzey (Amtsgericht Mainz HRA 44040) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Mainz, HRA 44040) am 12.11.2021 wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 44040: Mülldeponie Framersheim Betriebs-GmbH & Co. KG, Alzey, Albiger Straße 18, 55232 Alzey. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Albiger Straße 18, 55232 Alzey. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Wolfgang Hinkel Beteiligungen Geschäftsführungs-GmbH, Alzey (Amtsgericht Mainz HRB 46921), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Mülldeponie Framersheim GmbH, Alzey (Amtsgericht Mainz - HRB 31269) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.09.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.