HRA 16251 HB: Müller & Bremermann GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bremen, Franz-Schütte-Allee 250, 28355 Bremen. Prokura: Nicht mehr Prokurist: Mahnken, Uwe
HRA 16251 HB: Müller & Bremermann GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bremen, Franz-Schütte-Allee 250, 28355 Bremen. Prokura: 1. Mahnken, Uwe, * ‒.‒.‒‒, Wilstedt; Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen
Müller & Bremermann GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bremen, Franz-Schütte-Allee 250, 28355 Bremen. Geschäftsanschrift: Franz-Schütte-Allee 250, 28355 Bremen..
Müller & Bremermann GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bremen(Franz-Schütte-Allee 250, 28355 Bremen). Nicht mehr persönlich haftender Gesellschafter: 2. Müller & Bremermann Wohnungsbau Beteiligungs-GmbH..
Müller & Bremermann GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bremen(Franz-Schütte-Allee 250, 28355 Bremen). persönlich haftender Gesellschafter: 2. Müller & Bremermann Wohnungsbau Beteiligungs-GmbH, Bremen (AG Bremen, HRB 18863 HB). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Müller & Bremermann Wohnungsbau GmbH & Co. KG, Bremen (Amtsgericht Bremen HRA 21969 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..