Müller & Schmidt Pfeilringwerk GmbH & Co KG, Solingen (Sudetenstr. 5, 42653 Solingen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.12.2012 mit der M&S Pfeilring GmbH & Co.KG mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRA 23610) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
42653 Solingen
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Amtsgericht: Wuppertal
Rechtsform: GmbH & Co. KG