Müller BUKUMA GmbH & Co. KG, Kirchwald, Escher Straße 29-32, 56729 Kirchwald. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Müller BUKUMA Verwaltungsgesellschaft mbH, Kirchwald, Escher Straße 29-32, 56729 Kirchwald. Registereintragungen vom 12.09.12 und 13.09.12 von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2012 mit der BUKUMA GmbH mit Sitz in Boppard (AG Koblenz, HRB 22350) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BUKUMA GmbH am 12.09.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Müller BUKUMA Verwaltungsgesellschaft mbH, Kirchwald, Escher Straße 29-32, 56729 Kirchwald. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2012 mit der BUKAMA GmbH mit Sitz in Boppard (AG Koblenz, HRB 22350) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Müller BUKUMA Verwaltungsgesellschaft mbH, Kirchwald, Escher Straße 29-32, 56729 Kirchwald. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BUKAMA GmbH am 12.09.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
DIF Deutscher Ingenieur Fonds II GmbH & Co. KG, Köln, Im Mediapark 8, 50670 Köln. Nach Sitzverlegung (Amtsgericht Koblenz HRA 21032) jetzt: Kirchwald.
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