HRB 504303: Müller Beteiligungs GmbH, Leinefelde-Worbis, Stammweg 12-14, 37327 Leinefelde-Worbis. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Müller, Willi, Leinefelde-Worbis, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 504303: Müller Beteiligungs GmbH, Leinefelde-Worbis, Stammweg 12-14, 37327 Leinefelde-Worbis. Ausgeschieden: Geschäftsführerin: Hucke, Alexandra, Leinefelde-Worbis, * ‒.‒.‒‒.
Müller Beteiligungs GmbH, Leinefelde-Worbis, Stammweg 12-14, 37327 Leinefelde-Worbis.Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.960,00 EUR auf 97.760,00 EUR und die Änderung der Ziffer 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 97.760,00 EUR.
Müller Beteiligungs GmbH, Leinefelde-Worbis, Stammweg 12-14, 37327 Leinefelde-Worbis.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2008, zuletzt geändert am 30.07.2009. Geschäftsanschrift: Stammweg 12-14, 37327 Leinefelde-Worbis. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 46.800,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Müller, Willi, Leinefelde-Worbis, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführerin: Hucke, Alexandra, Leinefelde-Worbis, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Müller GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Leinefelde-Worbis (Amtsgericht Jena HRA 401419) aufgrund Umwandlungsbeschluss vom 16.12.2008. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.