HRB 712603: Müller Dach- & Holzbau GmbH, Eberbach, Hohenstaufenstraße 2, 69412 Eberbach. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heidelberg, 84 IN 15/19) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 712603: Müller Dach- & Holzbau GmbH, Eberbach, Hohenstaufenstraße 2, 69412 Eberbach. Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als Geschäftsführer: Müller, Benjamin, Eberbach, * ‒.‒.‒‒.
Müller Dach- & Holzbau GmbH, Eberbach, Hohenstaufenstraße 2, 69412 Eberbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2011. Geschäftsanschrift: Hohenstaufenstraße 2, 69412 Eberbach. Gegenstand: Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten, Spenglerei, Flachdachabdichtungen, Kleincontainer-Mietservice und Kranvermietung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Müller, Benjamin, Eberbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Müller, Benjamin, Eberbach, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "B. Müller Dach- & Holzbau e.K.", Eberbach (Amtsgericht Mannheim HRA 702337) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 26.07.2011. Die Ausgliederung ist mit mit der gleichzeitigen Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.