Müller GmbH, Altenkunstadt (Altenkunstadter Str. 48, 96264 Altenkunstadt). Die Verschmelzung wurde am 12.06.2006 in das Register der übernehmenden Einzelfirma eingetragen (siehe Amtsgericht Coburg HRA 4307).
Müller GmbH, Altenkunstadt (Altenkunstadter Str. 48, 96264 Altenkunstadt). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2006 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Müller Johann, Altenkunstadt-Baiersdorf, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Johann Müller e.K. mit dem Sitz in Altenkunstadt weitergeführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.