Müller Immobilien GmbH, Springe, Calenberger Straße 45, 31832 Springe. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Müller Immobilien GmbH, Springe, Calenberger Straße 45, 31832 Springe. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Müller, Konstantin, Springe, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Lutz, Springe, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Müller Immobilien GmbH, Springe, Calenberger Straße 45, 31832 Springe.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Calenberger Straße 45, 31832 Springe. Verwaltung und Vermietung von Immobilien. 60.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Lutz, Springe, * ‒.‒.‒‒; Müller, Konstantin, Springe, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles (Teilbetreib Grundstück) der LKM GmbH mit Sitz in Springe (Amtsgericht Hannover, HRB 102039) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 27.08.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009. Die Abspaltung ist wirksam geworden mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers vom heutigen Tage. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.