Müller Kommunalnachrichten GmbH, Tettau, Mittlere Siedlung 12, 96355 Tettau. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
Müller Kommunalnachrichten GmbH, Tettau, Mittlere Siedlung 12, 96355 Tettau. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zu Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf drei Monate festgesetzt.
Müller Kommunalnachrichten GmbH, Tettau, Mittlere Siedlung 12, 96355 Tettau. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Coburg (Az. IN 496710) vom 31.03.2011 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 GmbHG.
Müller Kommunalnachrichten GmbH, Tettau (Mittlere Siedlung 12, 96355 Tettau). Neuer Gegenstand: Das Einrichten, Vorhalten und der Vertrieb von Internetseiten und Werbeflächen auf solchen.
Müller Kommunalnachrichten GmbH, Tettau (Mittlere Siedlung 12, 96355 Tettau). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.02.2005. Gegenstand des Unternehmens: Das Errichten, Vorhalten und der Vertrieb von Internetseiten und Werbeflächen auf solchen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Müller, Harald, Fliesenlegermeister, Tettau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der Bundesanzeiger.