Müller Kunststofftechnik GmbH, Paderborn (Halberstädter Str. 116, 33106 Paderborn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden WESTO GmbH & Co. Kunststofftechnik KG am 19.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Müller Kunststofftechnik GmbH, Paderborn (Halberstädter Str. 116, 33106 Paderborn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2007 mit der WESTO GmbH & Co. Kunststofftechnik KG mit Sitz in Brakel (Amtsgericht Paderborn, HRA 3008) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Müller Kunststofftechnik GmbH, Paderborn (Halberstädter Str. 116, 33106 Paderborn). Bestellt als Geschäftsführer: Sagel, Thomas, Brakel, * ‒.‒.‒‒; Sagel, Claus, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Markus.
Müller Kunststofftechnik GmbH, Paderborn (Halberstädter Str. 116, 33106 Paderborn). Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Matthias und Müller, Horst.