Müller Weingarten AG, Weingarten, Schussenstraße 11, 88250 Weingarten. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 28.03.2011 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Schuler Pressen GmbH", Göppingen (Amtsgericht Ulm HRB 726465) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Müller Weingarten AG, Weingarten, Schussenstraße 11, 88250 Weingarten. Die Hauptversammlung vom 28.03.2011 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "Schuler Pressen GmbH & Co. KG", Göppingen (Amtsgericht Ulm HRA 531616) um 107.520,00 EUR auf 21.611.520,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 21.611.520,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.03.2011 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Schuler Pressen GmbH & Co. KG", Göppingen (Amtsgericht Ulm HRA 531616) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Müller Weingarten AG, Weingarten, Schussenstraße 11, 88250 Weingarten. Die Gesellschaft hat am 28.02.2011 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "Schuler Pressen GmbH & Co. KG", Göppingen (Amtsgericht Ulm HRA 531616) und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.
Müller Weingarten AG, Weingarten, Schussenstraße 11, 88250 Weingarten. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Rothenburger, Karlheinz, Baienfurt, * ‒.‒.‒‒.
Müller Weingarten AG, Weingarten, Schussenstraße 11, 88250 Weingarten. Die Gesellschaft hat am 18.11.2010 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
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