HRB 2327: Müller Zahntechnik GmbH, Ulm, Radgasse 21, 89073 Ulm. Von Amts wegen berichtigt (Name des Alleingesellschafter): Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund der Verschmelzungserklärung des Alleingesellschafters vom 03.07.2020 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 03.07.2020 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Müller, Wilhelm Peter, Ulm, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Müller Zahntechnik e.K.", Ulm (Amtsgericht Ulm HRA 727060) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde wirksam mit der Eintragung am 29.07.2020. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2327: Müller Zahntechnik GmbH, Ulm, Radgasse 21, 89073 Ulm. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund der Verschmelzungserklärung des Alleingesellschafters vom 03.07.2020 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 03.07.2020 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Müller, Peter, Ulm, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Müller Zahntechnik e.K.", Ulm (Amtsgericht Ulm HRA 727060) verschmolzen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Müller & Eisele Zahntechnik GmbH, Ulm (Radgasse 21, 89073 Ulm). Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 3 (Stammkapital) und § 26 (Bekanntmachungen) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2007 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Gesellschafterbeschlüsse), § 17 (Einziehung von Geschäftsanteilen),§ 19 (Zahlbarkeit der Einziehungsvergütung, Sicherheitsleistung) und die Aufhebung der §§ 4 und 25 beschlossen. Die bisherigen §§ 26, 27, 28 werden zu §§ 25, 26, 27. Firma geändert; nun: Müller Zahntechnik GmbH. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR.
Müller & Eisele Zahntechnik GmbH, Ulm (Radgasse 21, 89073 Ulm). Nicht mehr Geschäftsführer: Eisele, Achim, Zahntechniker, Schelklingen/Hütten.