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Müller vending Verwaltungs-GmbH, Essen (HRB 11993) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Priembergweg 151
45257 Essen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 11993
Amtsgericht: Essen
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Müller vending Verwaltungs-GmbH aus Essen war im Handelsregister Essen unter der Nummer HRB 11993 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Müller vending Verwaltungs-GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Müller vending Verwaltungs-GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 26.10.2005
Löschung

Müller vending Verwaltungs-GmbH, Essen (Priembergweg 151, 45257 Essen). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 20. Oktober 2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 16.09.2005
Veränderung

Müller vending Verwaltungs-GmbH, Essen (Priembergweg 151, 45257 Essen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19. August 2005 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Müller vending GmbH & Co. KG mit Sitz in Essen (AG Essen HRA6580) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

26.10.2005
Registervorgang

Löschung 25.10.2005