Müller-Kanal-TV-Inspektions GmbH, Eppertshausen (Urberacher Straße 30, 64859 Eppertshausen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Müller Umweltdienst GmbH Kanalreinigungs- und Saugfahrzeugsbetrieb mit Sitz in Eppertshausen am 07.05.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Müller-Kanal-TV-Inspektions GmbH, Eppertshausen (Urberacher Straße 30, 64859 Eppertshausen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Müller Umweltdienst GmbH Kanalreinigungs- und Saugfahrzeugbetrieb mit Sitz in Eppertshausen (Amtsgericht Darmstadt HRB 32707) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.