PR 438 B: Müller-Wrede und Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Berlin (EUREF 24, 10829 Berlin). Änderung zu Nr. 1: Partner: Müller-Wrede, Malte; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungsplans vom 14.12.2021 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage Teile des Vermögens im Wege der Abspaltung zur Neugründung auf die von Tettau / Rechtsanwälte / PartG mbB mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, PR 1643) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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