HRB 2060: Müllges Wohnungsbau-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mönchengladbach, Am Gerstacker 170, 41238 Mönchengladbach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Müllges Wohnungsbau-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mönchengladbach, Am Gerstacker 170, 41238 Mönchengladbach. Nach Änderung der konkreten Vertretungsbefugnis Liquidator: Allison, Gabriele, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Müllges Wohnungsbau-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mönchengladbach, Am Gerstacker 170, 41238 Mönchengladbach. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Liquidatoren die Befugnis erteilen, die Gesellschaft auch dann allein zu vertreten, wenn mehrere Liquidatoren bestellt sind. Die Gesellschafterversammlung kann einem oder mehrere Liquidatoren von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Nicht mehr Geschäftsführer nunmehr bestellt als Liquidator: Allison, Gabriele, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Müllges Wohnungsbau-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mönchengladbach, Am Gerstacker 170, 41238 Mönchengladbach. Nach Änderung der konkreten Vertretungsbefugnis Geschäftsführerin: Allison, Gabriele, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Müllges Wohnungsbau-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mönchengladbach, Am Gerstacker 170, 41238 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2012 hat die Änderung der Allgemeinen Vertretungsregelung sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsführung und Vertretung) und in § 11 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neue Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
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