HRB 201015: München, Rosenstraße 8 Immobilien GmbH, München, Maximiliansplatz 12, 80333 München. Der grenzüberschreitende Formwechsel wurde am 08.12.2021 wirksam.
HRB 201015: München, Rosenstraße 8 Immobilien GmbH, München, Maximiliansplatz 12, 80333 München. Die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2021 hat aufgrund des Umwandlungsplans vom 17.03.2021 die grenzüberschreitende formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die München, Rosenstraße 8 Beteiligung S.à r.l. mit dem Sitz in Niederanven / Großherzogtum Luxemburg beschlossen. Der grenzüberschreitende Formwechsel wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem der neue Rechtsträger unterliegt, wirksam.
HRB 201015: München, Rosenstraße 8 Immobilien GmbH, München, Maximiliansplatz 12, 80333 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Cronauer, Alexander Paul, München, * ‒.‒.‒‒; Sauerbier, Tobias, Kronberg im Taunus, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Jäger, Timo, Trier, * ‒.‒.‒‒; Mattes, Achim, Trittenheim, * ‒.‒.‒‒; Robert, Michael, Longuich, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 201015: München, Rosenstraße 8 Immobilien GmbH, München, Maximiliansplatz 12, 80333 München. Die o. g. Gesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, eingetragen bei dem Registergericht München unter HRB 201015, hat am 18.03.2021 den Umwandlungsplan über ihre grenzüberschreitende formwechselnde Umwandlung in die München, Rosenstraße 8 Beteiligung S.a r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg, mit dem Sitz in Sennigerberg/ Luxemburg, einzutragen im Registre de Commerce et des Sociétes de Luxembourg, eingereicht. Die Rechte der Gläubiger der München, Rosenstraße 8 Immobilien GmbH ergeben sich aus §§ 122j UmwG, 13 SE-Ausführungsgesetz ("SEAG") analog. Nach § 122j Abs. 1 UmwG, 13 Abs. 1 SEAG analog ist den Gläubigern der München, Rosenstraße 8 Immobilien GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen 2 Monaten nach dem Tag der Bekanntmachung dieses Umwandlungsplans ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Die Frist, innerhalb derer der Anspruch anzumelden ist, beginnt einen Tag nach der Bekanntmachung dieses Umwandlungsplans und endet zwei Monate nach der Bekanntmachung mit Ablauf dieses Tages. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den grenzüberschreitenden Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur hinsichtlich solcher Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tagen nach der Bekanntmachung dieses Umwandlungsplans entstanden sind (§§ 122j Abs. 2 UmwG, 13 Abs. 2 SEAG analog.)Zur Geltendmachung des Anspruchs ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Ausführliche Informationen über die Ausgestaltung der Gläubigerrechte können bei der München, Rosenstraße 8 Immobilien GmbH unter der o. g. Adresse kostenlos beantragt werden. Der Minderheitsgesellschafter hat ein Recht auf Verbesserung des Umtauschverhältnisses, wenn das Umtauschverhältnis der Anteile zu niedrig bemessen ist oder die Mitgliedschaft bei dem formgewechselten Rechtsträger kein ausreichender Gegenwert für den Anteil bei dem deutschen Rechtsträger ist (§ 122h UmwG analog iVm. §§ 14,15 UmwG). Der Minderheitsgesellschafter hat zudem ein Recht auf angemessene Barabfindung bei Austritt aus der Gesellschaft (§ 122i UmwG analog). Der Umwandlungsplan muss ein entsprechendes Barabfindungsangebot vorsehen. Der Minderheitsgesellschafter hat das Recht, gegen die Wirksamkeit des Formwechselbeschlusses binnen eines Monats Klage zu erheben. Eine Geltendmachung der Unangemessenheit des Umtauschverhältnisses oder der Angemessenheit der Barabfindung ist dabei grundsätzlich nur im Wege des Spruchverfahrens gegen eine vom Gericht festzusetzende bare Zuzahlung möglich. Der Minderheitsgesellschafter verzichtet vorliegend auf sein Recht auf Nachbesserung des Umtauschverhältnisses sowie auf Barabfindung. Ein Angebot auf Barabfindung ist daher von der Gesellschaft nicht im Umwandlungsplan enthalten. Der Minderheitsgesellschafter verzichtet auch unwiderruflich auf die klageweise Geltendmachung seiner Rechte. Gem. Artikel 86g Abs. 1 lit. b der Richtlinie (EU) 2019/2121 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 wird den Gesellschaftern und Gläubigern mitgeteilt, dass sie der Gesellschaft spätestens 5 Arbeitstage vor dem Tag der Gesellschafterversammlung Bemerkungen zu dem Plan für die grenzüberschreitende Umwandlung übermitteln können. Da es sich bei der Gesellschaft um eine rein vermögensverwaltende Gesellschaft handelt und es weder Arbeitnehmervertreter bzw. Arbeitnehmer gibt, entfällt eine solche Mitteilung an diese. Die Auskünfte über die o. g. Modalitäten können kostenlos unter der Geschäftsanschrift der Gesellschaft eingeholt werden. Ansprüche hiernach sind unmittelbar gegenüber der München, Rosenstraße 8 Immobilien GmbH, Maximiliansplatz 12, 80333 München, geltend zu machen.
HRB 201015: KABUCO Rosenstraße GmbH, Taufkirchen, Landkreis München, Karwendelstraße 2, 82024 Taufkirchen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2021 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Sitz. Neue Firma: München, Rosenstraße 8 Immobilien GmbH. Neuer Sitz: München. Geschäftsanschrift: Maximiliansplatz 12, 80333 München.
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