Münsterland Immobilien-Dienstleistungsgesellschaft mbH, Münster, Geiststr. 106, 48151 Münster. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Wohnungsgesellschaft Münsterland mit beschränkter Haftung am 14.07.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Münsterland Immobilien-Dienstleistungsgesellschaft mbH, Münster, Geiststr. 106, 48151 Münster. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.03.2011 und der Gesellschafterversammlung der MID - Münsterland Immobilien-Dienstleistungen GmbH vom 31.03.2011 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die MID - Münsterland Immobilien-Dienstleistungen GmbH mit Sitz in Münster (HRB 13148) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Münsterland Immobilien-Dienstleistungsgesellschaft mbH, Münster, Geiststr. 106, 48151 Münster. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.04.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.04.2011 mit der Wohnungsgesellschaft Münsterland mit beschränkter Haftung mit Sitz in Münster (HRB 196) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Münsterland Immobilien-Dienstleistungsgesellschaft mbH, Münster, Geiststr. 106, 48151 Münster.Geschäftsanschrift: Geiststr. 106, 48151 Münster. Nicht mehr Geschäftsführer: Rehring, Josef, Dipl.Kfm., Laer, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Hegel, Thomas, Erftstadt, * ‒.‒.‒‒; Hentschel, Holger, Erkrath, * ‒.‒.‒‒; Schultz, Eckhard, Neuss, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Klöpper, Bernd, Betriebswirt, Münster. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Staude, Hans-Michael, Haan, * ‒.‒.‒‒.
Münsterland Immobilien-Dienstleistungsgesellschaft mbH, Münster, (Geiststr. 106, 48151 Münster).Die Gesellschafterversammlung vom 01.09.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiter hat die Gesellschafterversammlung die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (vormals § 8) (Vertretung der Gesellschaft) beschlossen und den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen und darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, Tochterunternehmen zu gründen, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck dienlich sind.
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