M & M Consumables Solutions GmbH, Hamburg, Lademannbogen 128, 22339 Hamburg.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden M & M Aerospace Hardware GmbH am 07.10.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
M & M Consumables Solutions GmbH, Hamburg, Lademannbogen 128, 22339 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der M & M Aerospace Hardware GmbH mit Sitz in Norderstedt (Amtsgericht Kiel HRB 10575 KI) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
M & M Consumables Solutions GmbH, Hamburg, Lademannbogen 128, 22339 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 (Geschäftsjahr) und 10 (Bekanntmachungen) beschlossen.
M & M Consumables Solutions GmbH, Hamburg, Lademannbogen 128, 22339 Hamburg.Geschäftsanschrift: Lademannbogen 128, 22339 Hamburg. Mit der M & M Aerospace Hardware GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 77263) als herrschendem Unternehmen ist am 30.10.2008 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2008 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Honeywell Consumables Solutions GmbH, Hamburg (Lademannbogen 128, 22339 Hamburg). Der mit der Honeywell Deutschland GmbH, Offenbach am Main (AG Offenbach am Main HRB 41397) (vormals: Allied Signal Deutschland GmbH, Raunheim)) am 7./15.12.1998 mit Nachtrag vom 06./16.08.1999 und Änderung vom 28.11.2005 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 27.07.2008 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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