HRB 10990: M & M GmbH, Gelsenkirchen, Haldenstraße 73, 45881 Gelsenkirchen. Nicht mehr Geschäftsführer: Moczarski, Gabriele, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Moczarski, Thomas, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Sievers, Norman, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒.
M & M GmbH, Gelsenkirchen, Haldenstraße 73, 45881 Gelsenkirchen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 11.04.2011 wirksam geworden.
M & M GmbH, Gelsenkirchen, Haldenstraße 73, 45881 Gelsenkirchen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.03.2011. Geschäftsanschrift: Haldenstraße 73, 45881 Gelsenkirchen. Handel und Verkauf von Lebensmitteln-, Gastronomiebedarf und Frischgemüse. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Moczarski, Gabriele, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der M & M Nahrungsmittel- und Gastronomieservice, Inh. Gabriele Moczarski e.K. mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 4481) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 21.07.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.07.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.