M & R Gebäudetechnik GmbH & Co. KG, Borna, Abtsdorfer Straße 30, 04552 Borna.Die Verschmelzung wurde am 21.09.2010 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
M & R Gebäudetechnik GmbH & Co. KG, Borna, Abtsdorfer Straße 30, 04552 Borna.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2010 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Meiner & Ritter Verwaltungs- und Beteiligungs- GmbH mit dem Sitz in Borna (Amtsgericht Leipzig HRB 21796) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
M & R Gebäudetechnik GmbH & Co. KG, Borna (Abtsdorfer Str. 30, 04552 Borna, Ausführung von Heizungs-, Sanitär- und Gasinstallationen). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Meiner & Ritter Verwaltungs- und Beteiligungs- GmbH, Borna (Amtsgericht Leipzig HRB 21796), mit der Befugnis -auch eines jeden Geschäftsführers- im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.