HRB 111410: M & S Bauelemente GmbH, Steinfeld, Bergmannstraße 17, 49439 Steinfeld. Sitz: Lembruch. Der Sitz ist nach Lembruch (jetzt Amtsgericht Walsrode HRB 207641) verlegt.
HRB 207641: M & S Bauelemente GmbH, Lembruch, Schwanenweg 21, 49459 Lembruch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.05.1999 mit Änderung vom 06.08.2002. Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Steinfeld (bisher Amtsgericht Oldenburg HRB 111410) nach Lembruch beschlossen. Geschäftsanschrift: Schwanenweg 21, 49459 Lembruch. Gegenstand: Anfertigung, Handel, Vertrieb sowie Montage von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Preuss, Margot, Holdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Preuß, Siegfried, Holdorf, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.04.2009 mit Änderung vom 28.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.04.2009 und 28.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.04.2009 und 28.07.2009 mit der M & S Montagebau GmbH mit Sitz ind Steinfeld (Amtsgericht Oldenburg, HRB 200097) verschmolzen.
M & S Bauelemente GmbH, Steinfeld, Bergmannstraße 17, 49439 Steinfeld.Geschäftsanschrift: Bergmannstraße 17, 49439 Steinfeld. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.04.2009 mit Änderung vom 28.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.04.2009 und 28.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.04.2009 und 28.07.2009 mit der M & S Montagebau GmbH mit Sitz in Steinfeld (Amtsgericht Oldenburg HRB 200097) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.