HRB 541625: M + P Tradeconsult GmbH, Süßen, Küblerstr. 3, 73079 Süßen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 14.11.2017 erfolgt. Gemäß § 122 k Abs. 4 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 541625: M + P Tradeconsult GmbH, Süßen, Küblerstr. 3, 73079 Süßen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 26.06.2017 und des Gesellschafterbeschlusses vom 18.08.2017 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MIKROTOL d.o.o.", Sezana / Slowenien (Poslovni register Slovenije 3839320000) verschmolzen (grenzüberschreitende Verschmelzung zur Aufnahme). Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, wirksam.
HRB 541625: M + P Tradeconsult GmbH, Süßen, Küblerstr. 3, 73079 Süßen. Die Gesellschaft hat am 21.06.2017 den Verschmelzungsplan vom 21.06.2017 zwischen MIKROTOL d.o.o., Sezana (Poslovni register Slovenije 3839320000) und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht. Gemäß § 122d S. 3 UmwG wird bekannt gemacht: An der Verschmelzung sind beteiligt: Die M + P Tradeconsult GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftungnach deutschem Recht, mit Sitz in Süßen, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 541625, als übertragende Gesellschaft, sowie die MIKROTOL d.o.o., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach slowenischem Recht, mit Sitz in Sezana, Slowenien, eingetragen im Handelsregister von Slowenien unter der Registrierungsnummer 3839320000, als übernehmende Gesellschaft. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der M + P Tradeconsult GmbH auf die MIKROTOL d.o.o. die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG): a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft M + P Tradeconsult GmbH können gemäß § 122j UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an welchem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich bei M + P Tradeconsult GmbH anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Sicherheit kann nur für solche Ansprüche verlangt werden, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 122j UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenen, daraus resultierenden Schadenersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei M + P Tradeconsult GmbH, Küblerstraße 3, 73079 Süßen, dort bei Herrn Walter Maier, angefordert werden. b) Gläubigerrechte nach slowenischem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft MIKROTOL d.o.o, können gemäß Art. 592 ZGD-1 Sicherheit verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Eintragung der Verschmelzung in das slowenlsche Handelsregister ihren Anspruch geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Auf dieses Recht sind die Gläubiger in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister hinzuweisen. Die Geltendmachung der Ansprüche sollte schriftlich erfolgen, auch wenn das Gesetz dies nicht ausdrücklich vorsieht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei MIKROTOL d.o.o., Kraska ulica 2, 6210 Sezana, Slowenien, dort bei Herrn Aleks Skapin, angefordert werden. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Alleinige Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft M + P Tradeconsult GmbH sind Herr Aleks Skapin, geb. ‒.‒.‒‒, wohnhaft: Cesta na Lenivec 28G, 6210 Sezana, Slowenien, und dessen Vater, Herr Miroslav Skapin, geb. ‒.‒.‒‒, wohnhaft: Hrasce 011, Ajdovsina, Slowenien. Herr Aleks Skapin ist am Stammkapital der übertragenden Gesellschaft mit 60% und Herr Miroslav Skapin mit 40% beteiligt. Alleinige Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft MIKROTOL d.o.o. sind die übertragende Gesellschaft, die am Stammkapital der übernehmenden Gesellschaft mit 70% beteiligt ist, und Herr Aleks Skapin, der am Stammkapital der übernehmenden Gesellschaft mit 30% beteiligt ist. Außenstehende Minderheitsgesellschafter - nach den Mehrheitsanforderungen müssen sämtliche beteiligte Gesellschafterder Verschmelzung zustimmen - existieren somit nicht, daher ist ein Hinweisauf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.