M + T Mode- und Textilhaus-Beteiligungs Gesellschaft m.b.H., Essen (Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Karstadt GmbH, Essen am 09.05.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
M + T Mode- und Textilhaus-Beteiligungs Gesellschaft m.b.H., Essen (Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16. Februar 2006 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Karstadt GmbH mit Sitz in Essen (AG Essen HRB 10181) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.