M + W Baustoff-Fachhandel GmbH, Castrop-Rauxel, (Westring 219, 44575 Castrop-Rauxel).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BAUKING Westfalen GmbH (vormals Franz Hecker GmbH Holz und Baustoffe) am 13.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
M + W Baustoff-Fachhandel GmbH, Castrop-Rauxel, (Westring 219, 44575 Castrop-Rauxel).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 05.08.2008 mit der Franz Hecker GmbH Holz und Baustoffe mit Sitz in Iserlohn (Amtsgericht Iserlohn, HRB 6524) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Der Ergebnisabführungsvertrag vom 18.11.2002 mit der HBZ Holz- und Bauzentrum GmbH & Co. KG (AG Iserlohn HRA 1822) ist aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.