M + W Industrie Service Verwaltungsgesellschaft mbH, Dortmund, (Hakortstr. 101, 44225 Dortmund).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Maschinen- und Werkzeugbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 25.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
M + W Industrie Service Verwaltungsgesellschaft mbH, Dortmund, (Hakortstr. 101, 44225 Dortmund).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2008 mit der Maschinen- und Werkzeugbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 9039) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.