HRB 60168: M 2 Personal GmbH, Köln, Gottfried-Hagen-Straße 44, 51105 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2019 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Ziffer 1 (Firma, Sitz), Ziffer 2 (Gegenstand des Unternehmens), Ziffer 3 (Stammkapital) und Ziffer 6 (Geschäftsführung) wurden lediglich redaktionell angepasst. Zwischen der Gesellschaft als beherrschter Gesellschaft und der Vebego Holding GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 96286) wurde am 15.04.2019 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft durch Beschluss vom 06.05.2019 zugestimmt.
HRB 60168: M 2 Personal GmbH, Köln, Gottfried-Hagen-Straße 44, 51105 Köln. Zwischen der Gesellschaft als beherrschter Gesellschaft und der Vebego Deutschland B.V. & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 33769) besteht ein Beherrschungsvertrag vom 14.12.2018. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft durch Beschluss vom 14.12.2018 zugestimmt.
HRB 60168: M 2 Personal GmbH, Köln, Rösrather Straße 19, 51107 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Gottfried-Hagen-Straße 44, 51105 Köln.
HRB 60168: M 2 Personal GmbH, Köln, Rösrather Straße 19, 51107 Köln. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Fries, Frank, Köln, * ‒.‒.‒‒; Neumann, Maik, Stadtilm, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Rock, Christoph Ernst, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
HRB 60168: M 2 Personal GmbH, Köln, Rösrather Straße 19, 51107 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2017 mit der Arcon Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 35493) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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