M Asphalt GmbH & Co.KG, Bremen, Am Deich 61-62, 28199 Bremen. Die Verschmelzung ist mit der am 30.10.2009 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Walsrode, HRA 201045) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
M Asphalt GmbH & Co.KG, Bremen, Am Deich 61-62, 28199 Bremen. Geschäftsanschrift: Am Deich 61-62, 28199 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Matthäi Rohstoff GmbH & Co. KG, Verden (Amtsgericht Walsrode HRA 201045) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
M Asphalt GmbH & Co.KG, Bremen(Am Deich 61-62, 28199 Bremen). Zweigniederlassung errichtet: 2. M Asphalt Germendorf, Zweigniederlassung der M Asphalt GmbH & Co. KG, Bremen 16767 Germendorf. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage ist die M Asphalt GmbH & Co. KG, Germendorf (Amtsgericht Neuruppin HRA 1034 NP) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
M Asphalt GmbH & Co.KG, Bremen(Am Deich 61-62, 28199 Bremen). Zweigniederlassung errichtet: 1. M Asphalt Reinstedt, Zweigniederlassung der M Asphalt GmbH & Co. KG, Bremen 06463 Reinstedt. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage ist die M Asphalt Reinstedt GmbH & Co. KG, Reinstedt (Amtsgericht Stendal HRA 22086) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..