M Asphalt Reinstedt GmbH & Co. KG, Reinstedt (Froser Straße 2, 06463 Reinstedt). Die Verschmelzung wurde am 08.10.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bremen HRA 23747 HB).
M Asphalt Reinstedt GmbH & Co. KG, Reinstedt (Froser Straße 2, 06463 Reinstedt). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der M Asphalt GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRA 23747HB) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.