M B & T Prozessmanagement GmbH, Iserlohn (Brausestraße 13-15, 58636 Iserlohn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MB & T Migration, Beratung & Training Gesellschaft für Datenverarbeitungssysteme mbH am 11.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
M B & T Prozessmanagement GmbH, Iserlohn (Brausestraße 13-15, 58636 Iserlohn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.07.2007 mit der MB & T Migration, Beratung & Training Gesellschaft für Datenverarbeitungssysteme mbH mit Sitz in Iserlohn (Amtsgericht Iserlohn HRB 1665) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.