M H S Reifendienst GmbH, Neuwied (Sohler Weg 19, 56564 Neuwied). Die Verschmelzung wurde am 10.07.2006 in das Register der neu eingetragenen Einzelfirma eingetragen (siehe AG Montabaur HRA 20198).
M H S Reifendienst GmbH, Neuwied (Sohler Weg 19, 56564 Neuwied). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.05.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der MHS Reifendienst e.K., Inh. Ulrich Hild mit Sitz in Neuwied auftretenden Kaufmann Ulrich Hild übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
M H S Reifendienst GmbH, Neuwied (Sohler Weg 19, 56564 Neuwied). Nicht mehr Geschäftsführer: Mücke, Alfred, Kaufmann, Neuwied; Schaback, Hans-Werner, Techn. Angestellter, Neuwied-Torney. Vertretung geändert: Geschäftsführer: Hild, Ulrich, Kaufmann, Neuwied-Oberbieber, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.