HRB 153640 B: M Room Germany GmbH, Berlin, Rochstraße 16, 10178 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist mit ihrer Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers M Company Oy (Handels- und Gesellschaftsregister des finnischen Patent- und Registrierungsbüros, Geschäftsidentifikationsnummer 2200111-9) am 31.12.2019 wirksam geworden. Die Gesellschaft ist hier gelöscht.
HRB 153640 B: M Room Germany GmbH, Berlin, Rochstraße 16, 10178 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 26.08.2019 ist die Gesellschaft im Wege grenzüberschreitender Verschmelzung auf die M Company Oy mit Sitz in Tampere, Finnland (eingetragen beim Handels- und Gesellschaftsregister des finnischen Patent- und Registrierungsbüros unter der Geschäftsidentifikationsnummer 2200111-9) verschmolzen. Die Verschmelzung wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 153640 B: M Room Germany GmbH, Berlin, Rochstraße 16, 10178 Berlin. Als nicht eingetragen wird gemäß § 122d UmwG bekannt gemacht: 1. Die Gesellschaft hat den Verschmelzungsplan vom 26. August 2019 zum Handelsregister eingereicht. 2. An der Verschmelzung sind die M Room Germany GmbH, eine nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland errichtete Gesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit satzungsgemäßem Sitz in Berlin (Deutschland), inländische Geschäftsanschrift Rochstraße 16, 10178 Berlin, als übertragende Gesellschaft und die M Company Oy, eine nach dem Recht von Finnland errichtete Gesellschaft in der Rechtsform der Osakeyhtiö (Aktiengesellschaft) mit satzungsmäßigem Sitz in Tampere, Geschäftsanschrift: c/o Kenno Lounge, Bulevardi 30 B 1, 00120 Helsinki, als übernehmende Gesellschaft beteiligt. 3. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 153640 B. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen bei dem Handels- und Gesellschaftsregister des finnischen Patent- und Registrierungsbüros unter 2200111-9. 4. a) aa) Nach deutschem Recht ergeben sich die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen M Room Germany GmbH aus § 122j UmwG. Gläubigern der übertragenden Gesellschaft, die binnen zwei Monaten nach dem Tag dieser Bekanntmachung des Verschmelzungsplans einen Anspruch gegen die übertragende Gesellschaft schriftlich anmelden, nach Grund und Höhe bezeichnen und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, wird Sicherheit für diese Forderung gemäß § 232 BGB geleistet, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können. Das Glaubhaftmachen erfordert die Darlegung einer konkreten Gefährdung der Forderung durch die Begleitumstände der Verschmelzung, insbesondere durch erhebliche Bilanzverluste der übernehmenden Gesellschaft, durch eine deutlich längere Prozessdauer im Ausland oder durch den Umstand, dass die Prozesskosten auch im Falle des Obsiegens vom Kläger zu tragen sind oder durch die Verlagerung bedeutender Vermögensmassen ins Ausland. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nur für solche Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach dieser Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind. Der Anspruch besteht auch nicht, soweit ein Gläubiger Befriedigung verlangen kann, seine Forderung also bereits fällig ist, oder wenn dem Gläubiger bereits ausreichend Sicherheit geleistet wurde. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht außerdem den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang bei der übertragenden Gesellschaft. Die Gläubiger werden darauf hingewiesen, dass mit Wirksamwerden der Verschmelzung die M Company Oy als übernehmende Gesellschaft Gläubiger bzw. Schuldner aller Ansprüche, Forderungen und Rechte ist, deren Gläubiger bzw. Schuldner vor Wirksamwerden der Verschmelzung die M Room Germany GmbH, mit Sitz in Berlin, als übertragende Gesellschaft gewesen ist. bb) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden M Company Oy ergeben sich aus Sicht des deutschen Rechts aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften außerhalb des Anwendungsbereichs des § 122j UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung nach § 122a Abs. 2 iVm § 19 Abs. 3 UmwG in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung nach § 122a Abs. 2 iVm § 19 Abs. 3 UmwG in das Handelsregister des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, der Anspruchsschuldner ist, gefordert werden muss. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung gem. § 122a Abs. 2 iVm § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. cc) Hinsichtlich des Anspruchs eines Gläubigers der übertragenden oder der übernehmenden Gesellschaft ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. Weder § 122j UınwG noch § 22 UmwG erfasst dingliche Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der lnhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der M Room Germany GmbH unter deren Geschäftsanschrift Rochstraße 16, 10178 Berlin, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dein Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige kostenlose Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. dd) lnhaber von Sonderrechten nach S 23 UmwG existieren nicht. b) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern gemäß §§ 122h und 122i UmwG ist nicht bekannt zu machen, weil es sich um die Verschmelzung einer 100 %-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind weder bei der M Room Germany GmbH noch bei der M Company Oy vorhanden.
HRB 153640 B: M Room Germany GmbH, Berlin, Rochstraße 16, 10178 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Kylätasku, Riina; Geschäftsführer: 2. Kosonen, Markku, * ‒.‒.‒‒, Helsinki / Finnland; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 153640 B: M Room Germany GmbH, Berlin, Rochstraße 16, 10178 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Rochstraße 16, 10178 Berlin