Check Über 5 Mio. Firmenprofile aus 2.000 Branchen
Check 3 Mio. Entscheidernamen mit Funktion
Check 1 Mio. strukturierte Jahresabschlüsse
geografisch auf der Karte erkunden
Karte einklappen

M-iTrust GmbH, Frankfurt (HRB 105370)

Firmendaten

Anschrift
Wilhelm-Leuschner-Str. 72
60329 Frankfurt
Frühere Anschriften: 1
Theresienhöhe 30, 80339 München
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: m-itrust.com
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2016
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 105370
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die M-iTrust GmbH aus Frankfurt ist im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 105370 verzeichnet. Nach der Gründung am 19.02.2016 hat die M-iTrust GmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Entwicklung und Vertrieb von Soft- und Hardware, Erbringung von IT-Dienstleistungen sowie damit jeweils verbundene Geschäfte soweit gesetzlich keine Genehmigung hierfür erforderlich ist.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die M-iTrust GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 16.05.2022)

Amtliche Dokumente | sofort per E-Mail

Unser Service schickt Ihnen amtliche Handels­register­dokumente und veröffentlichte Bilanz­informationen direkt per E-Mail.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Checkrund um die Uhr abrufbar (24/7)
  • Checkkeine Anmeldung und kein Abo
  • CheckBearbeitung in Echtzeit
  • Checkschnelle Lieferung per E-Mail
  • Checkeinheitlich im pdf-Format
  • Checkunkomplizierte Bezahlung
Liste der Gesell­schafter
Amtlicher Nachweis der Eigentums­verhältnisse
8,50 €
Beispiel-Dokument

Gesellschafts­­vertrag / Satzung
Gründungs­vertrag in der letzten Fassung
8,50 €
Beispiel-Dokument

Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss als Chart und im Original
8,50 €
>
Alle Preise exkl. MwSt.
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Registermeldungen 5

Calendar 05.10.2018
Veränderung

HRB 105370: M-iTrust GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Straße 72, 60329 Frankfurt. Der Formwechsel ist wirksam geworden (Geffre du Tribunal de Commerce de Nanterre, Nr. 842232878).

Calendar 31.07.2018
Veränderung

HRB 105370: M-iTrust GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Straße 72, 60329 Frankfurt. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.07.2018 im Wege des grenzüberschreitenden Formwechsels in die M-iTrust SAS mit Sitz in Saint-Cloud (Geffre du Tribunal de Commerce de Nanterre) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 13.04.2018
Vorgang ohne Eintragung

HRB 105370: M-iTrust GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Straße 72, 60329 Frankfurt. M-iTrust GmbH HRB 105370 Amtsgericht Frankfurt am Main vom Gericht gemäß § 10 HGB bekannt zu machende Angaben entsprechend § 122d UmwGAngaben entsprechend § 122d Satz 2 Nr. 1 UmwG:Der Plan über die grenzüberschreitende Verlegung des Satzungssitzes (Migrationsplan) ist am 09. April 2018 beim Handelsregister Frankfurt am Main, HRB 105370, eingereicht worden.Angaben entsprechend § 122d Satz 2 Nr. 2 UmwG:Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft lauten wie folgt: Die M-iTrust GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet und bestehend nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, mit Satzungssitz in Frankfurt am Main, Deutschland und Geschäftsadresse in Wilhelm-Leuschner-Straße 72, 60329 Frankfurt am Main, Deutschland.Angaben entsprechend § 122d Satz 2 Nr. 3 UmwG:Die M-iTrust GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter HRB 105370 eingetragen.Angaben entsprechend § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG:Für die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der Gesellschaft sowie die Anschriften, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können, gilt folgendes:Gläubiger der Gesellschaft können nach § 122j Abs. 1 UmwG analog einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegen die Gesellschaft geltend machen, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Plan über die grenzüberschreitende Verlegung des Satzungssitzes oder sein Entwurf in analoger Anwendung des § 122d UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich bei der Gesellschaft anmelden und glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verlegung des Satzungssitzes von Frankfurt am Main, Deutschland, nach Saint-Cloud, Frankreich, die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Sicherheit kann beispielsweise durch eine Bürgschaft oder Hinterlegung von Geld geleistet werden. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nicht, soweit Befriedigung verlangt werden kann. So sind beispielsweise fällige Forderungen nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klageweise durchsetzen kann.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. Aufgrund der analogen Anwendung des § 122j UmwG sind dingliche Ansprüche nicht erfasst. Insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr kann etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches bestehen. Gemäß § 122j UmwG analog sind Obliegenheiten und unvollkommene Verbindlichkeiten nicht erfasst.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Recht auf Sicherheitsleistung nur für solche Forderungen besteht, die vor oder bis zu 15 Tage nach der Bekanntmachung des Plans über die grenzüberschreitende Verlegung des Satzungssitzes oder seines Entwurfs, entstanden sind (§ 122j Abs. 2 UmwG analog). Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift Wilhelm-Leuschner-Straße 72, 60329 Frankfurt am Main, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Unter der vorgenannten Geschäftsanschrift können Gläubiger der Gesellschaft kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen.Die Minderheitsgesellschafter der Gesellschaft können nach § 122i Abs. 1 S. 1 UmwG analog Widerspruch zur Niederschrift gegen den Beschluss zur grenzüberschreitenden Satzungssitzverlegung erklären. Dafür müssen die Minderheitsgesellschafter den Widerspruch in der Gesellschafterversammlung, in der der Beschluss zur Sitzverlegung gefasst werden soll, erklären und der Urkundsnotar die Erhebung des Widerspruchs wahrnehmen. Eine Erklärung des Widerspruchs nur gegenüber dem Notar ist hingegen nicht ausreichend. Im Falle eines Widerspruchs hat die Gesellschaft dem jeweiligen Anteilsinhaber den Erwerb seiner Anteile gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten. Dieses Angebot kann der Minderheitsgesellschafter in analoger Anwendung von § 122i Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 31 S. 1 UmwG nur binnen zwei Monaten nach dem Tag annehmen, an dem die Eintragung der Sitzverlegung in das französische Handelsregister am neuen Satzungssitz in Frankreich, bekannt gemacht worden ist.Angaben zum Umtauschverhältnis und der Höhe etwaiger Zuzahlungen sind wegen der Identität des Rechtsträgers bei der grenzüberschreitenden Satzungssitzverlegung der Gesellschaft entbehrlich. Die Gesellschafter bleiben auch nach Verlegung des Satzungssitzes von Frankfurt am Main, Deutschland, nach Saint-Cloud, Frankreich, entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung weiter am Nominalbetrag des Stammkapitals der Gesellschaft beteiligt. Unter der Geschäftsadresse Wilhelm-Leuschner-Straße 72, 60329 Frankfurt am Main, Deutschland, kann der Minderheitsgesellschafter kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung seiner Rechte als Minderheitsgesellschafter erhalten.

Calendar 22.12.2016
Veränderung

HRB 105370: Blitz F16-32 GmbH, Frankfurt am Main, c/o Blitzstart Holding AG, Theresienhöhe 30, 80339 München. Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1.1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: M-iTrust GmbH. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Leuschner-Straße 72, 60329 Frankfurt. Neuer Gegenstand: Entwicklung und Vertrieb von Soft- und Hardware, Erbringung von IT-Dienstleistungen sowie damit jeweils verbundene Geschäfte soweit gesetzlich keine Genehmigung hierfür erforderlich ist. Nicht mehr Geschäftsführerin: Gogalla, Katja, München, * ‒.‒.‒‒; Selnes, Randi Mette, München, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Brody, Cornelius, Oberursel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Calendar 19.05.2016
Neueintragung

HRB 105370: Blitz F16-32 GmbH, Frankfurt am Main, c/o Blitzstart Holding AG, Theresienhöhe 30, 80339 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.02.2016. Geschäftsanschrift: c/o Blitzstart Holding AG, Theresienhöhe 30, 80339 München. Gegenstand: Verwaltung des eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Gogalla, Katja, München, * ‒.‒.‒‒; Selnes, Randi Mette, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 2

22.12.2016
Adressänderung

Alte Anschrift:
Theresienhöhe 30
80339 München

Neue Anschrift:
Wilhelm-Leuschner-Str. 72
60329 Frankfurt

Firmenname geändert

alt:
Blitz F16-32 GmbH

neu:
M-iTrust GmbH

Entscheideränderung

Austritt
Frau Katja Gogalla
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Frau Randi Mette Selnes
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Cornelius Brody
Geschäftsführer

19.05.2016
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Katja Gogalla
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Randi Mette Selnes
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 19.05.2016