Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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c)
Ausgeschieden als Kommanditist:
Clasen, Peter, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
Eingetreten als Kommanditist im Wege der
Sonderrechtsnachfolge nach Peter Clasen
Kommanditist:
WGC-Holding GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB
90394), Einlage: 100.000,00 EUR. |
a)
07.09.2022
Waters |
HRA 120599: M. & W. Heller GmbH & Co. KG, Hamburg, Burchardstraße 17, 20095 Hamburg. Prokura erloschen Wollenweber, Oliver Reimer, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 120599: M. & W. Heller GmbH & Co. KG, Hamburg, Burchardstraße 17, 20095 Hamburg. Einzelprokura: Wollenweber, Oliver Reimer, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 120599: M. & W. Heller Handels GmbH & Co. KG, Hamburg, Burchardstraße 17, 20095 Hamburg. Neue Firma: M. & W. Heller GmbH & Co. KG.
HRA 120599: M. & W. Heller Handels GmbH & Co. KG, Hamburg, Burchardstraße 17, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 01.08.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 01.08.2016 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Clasen, Peter, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma M. & W. Heller e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 7376) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.09.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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