M. Baltz GmbH & Co Holding KG, Bochum, (Bongardstr. 42-56, 44787 Bochum).Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Bochum HRB 11857) am 22.10.2008 wirksam geworden.
M. Baltz GmbH & Co Holding KG, Bochum, (Bongardstr. 42-56, 44787 Bochum).Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 im Wege des Formwechsels in die M.Baltz Holding GmbH mit Sitz in Bochum umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.