HRB 31167: M. D. Moden GmbH, Kaiserslautern, Merkurstraße 31, 67663 Kaiserslautern. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 31167: M. D. Moden GmbH, Kaiserslautern, Merkurstraße 31, 67663 Kaiserslautern. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Geändert nunmehr Liquidator: Demirci, Muzaffer, Mannheim, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
M. D. Moden GmbH, Kaiserslautern, Merkurstraße 31, 67663 Kaiserslautern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.08.2011. Geschäftsanschrift: Merkurstraße 31, 67663 Kaiserslautern. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen im Groß- und Einzelhandel, insbesondere der Handel und Vertrieb von Bekleidung, Schuhe, Taschen, Accessoires, Lederbekleidung, Ledertaschen, Schmuck, Uhren, Brillen, wohnaccessoires, das Betreiben einer Werbeagentur sowie einer Unternehmensberatung. Ausgenommen sind Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Demirci, Muzaffer, Mannheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Muzaffer Demirci, Mannheim, geb. ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma Muzaffer Demirci e.K. mit Niederlassung in Kaiserslautern ( Amtsgericht Kaiserslautern HRA 30314) betriebenen Unternehmens, nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 09.08.2011 und des Zustimmungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2011. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.