M. Dumberger Baugesellschaft für betreutes Wohnen mbH, Neusäß (Hunnenstr. 20, 86343 Neusäß). Die Verschmelzung wurde am 12.01.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 12552).
M. Dumberger Baugesellschaft für betreutes Wohnen mbH, Neusäß (Hunnenstr. 20, 86343 Neusäß). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der M. Dumberger Bauunternehmung GmbH & Co KG mit dem Sitz in Königsbrunn (Amtsgericht Augsburg HRA 12552)verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.