HRB 103857: M. Jeknic GmbH, Saarbrücken, Dieselstraße 6, 66130 Saarbrücken. Bestellt als Geschäftsführer: Jeknic, Serdjan Yannik, Kleinblittersdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 103857: M. Jeknic GmbH, Saarbrücken, Dieselstraße 6, 66130 Saarbrücken. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.03.2017. Geschäftsanschrift: Dieselstraße 6, 66130 Saarbrücken. Gegenstand: Raumausstatterhandwerk sowie Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale), Trockenausbau, Innenausbau, Akustikbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jeknic, Milos, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Jeknic, Milos, Saarbrücken, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma Milos Jeknic e.Kfm. in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRA 12015) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 06.03.2017.
HRB 103857: M. Jeknic GmbH, Saarbrücken, Dieselstraße 6, 66130 Saarbrücken. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.