HRA 24469: M. Kraemer Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Hürth, Siemensstraße 5, 50354 Hürth. Nach Sitzverlegung (vorher Köln) Persönlich haftender Gesellschafter: M. Kraemer Verwaltungs-GmbH, Hürth (Amtsgericht Köln HRB 59234), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 24469: M. Kraemer Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Köln, Robert-Koch-Straße 61, 50931 Köln. Nach Sitzverlegung und Änderung der Geschäftsanschrift: Hürth. Geschäftsanschrift: Siemensstraße 5, 50354 Hürth.
HRA 24469: M. Kraemer Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Hürth, Siemensstraße 5, 50354 Hürth. Neuer Sitz nach Verlegung und Änderung der Geschäftsanschrift: Köln. Geschäftsanschrift: Robert-Koch-Straße 61, 50931 Köln.
HRA 24469: M. Kraemer Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Hürth, Siemensstraße 5, 50354 Hürth. Nach Änderung der Vertretungsregelung: Persönlich haftender Gesellschafter: M. Kraemer Verwaltungs-GmbH, Hürth (Amtsgericht Köln HRB 59234), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
M. Kraemer Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Hürth (Siemensstr. 5, 50354 Hürth). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.01.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.01.2007 und der Gesellschafterversammlung der Gottfried Kurth & Co. Import-Export-Großhandel Fleisch und Innereien GmbH vom 30.01.2007 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Gottfried Kurth & Co. Import-Export-Großhandel Fleisch und Innereien GmbH mit Sitz in Hürth (AG Köln HRB 43427) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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