M. Lottermoser Blumenhandels-GmbH, Uetersen(Kleine Twiete 124, 25436 Uetersen). Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 08.02.2007 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Pinneberg, HRA 4968 PI) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
M. Lottermoser Blumenhandels-GmbH, Uetersen(Kleine Twiete 124, 25436 Uetersen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf ihren Alleingesellschafter Oliver Schulz, der das Unternehmen unter der Firma O. Schulz Blumengroßhandel e.K. (HRA 4968 PI) fortführt, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..