HRB 9278: M. May & Cie. GmbH, Gangelt, Franz-Savels-Straße 69, 52538 Gangelt. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
M. May & Cie. GmbH, Gangelt (Franz-Savels-Straße 69, 52538 Gangelt). Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (91 IN 209/08) vom 01.08.2008 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
RSH Spinnerei Verwaltungs GmbH, Gangelt (Franz-Savels-Straße 69, 52538 Gangelt). Die Gesellschafterversammlung vom 01. September 2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: M. May & Cie. GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist gerichtet auf a) den Betrieb einer Spinnerei sowie der Handel mit und die Veredelung von Garnen und Zwirnen; b) jede andere angemessene Art der kaufmännischen Nutzung des Gesellschaftsvermögens. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte abzuschließen und alle Maßnahmen zu treffen, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, unmittelbar oder mittelbar beteiligen, andere Unternehmen erweben oder pachten. Die Errichtung von Zweigniederlassungen ist zulässig.
M. May & Cie. GmbH, Gangelt (Franz-Savels-Str. 69, 52538 Gangelt). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.02.2006 im Wege des Formwechsels in die M. May & Cie. GmbH & Co. KG mit Sitz in Gangelt (AG Aachen AR 288/06) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RSH Spinnerei Hochneukirch GmbH, Gangelt (Franz-Savels-Str. 69, 52538 Gangelt). Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: RSH Spinnerei Verwaltungs GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel sowie der Im- und Export von Garnen und Textilien aller Art. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie ist insbesondere berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen oder Tochergesellschaften zu errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder zu pachten, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen oder solche Unternehmen ganz oder teilweise unter einheitlicher Leitung zusammenzufassen. Übernahme der Funktion einer persönlich haftenden Gesellschafterin in der KG in Firma M. May & Cie. GmbH & Co. KG.