HRA 201548: M. Preuß Personal und Software Beratung e.K., Garbsen, Kirchweg 22, 30823 Garbsen. Die Firma ist erloschen.
M. Preuß Personal und Software Beratung e.K., Garbsen, Kirchweg 22, 30823 Garbsen.Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Kirchweg 22, 30823 Garbsen. Die Inhaberin handelt allein. Eingetreten als Inhaber: Preuß, Marina, Celle, * ‒.‒.‒‒. Die Niederlassung ist von Celle (bisher Amtsgericht Lüneburg HRA 200918) nach Garbsen verlegt.
M. Preuß Personal und Software Beratung e. K., Celle, Fuchsberg 46, 29225 Celle.Die Niederlassung ist nach Garbsen (jetzt Amtsgericht Hannover HRA 201548) verlegt.
M. Preuß Personal und Software Beratung e. K., Celle, Fuchsberg 46, 29225 Celle.(Unternehmensgegenstand sind die Personalberatung und Personalentwicklung, Zeitwirtschaft, Softwareeinführung, Softwareberatung und mit diesem Unternehmensgegenstand in Zusammenhang stehende Schulung und Einweisung.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Fuchsberg 46, 29225 Celle. Inhaber: Preuß, Marina, Celle, * ‒.‒.‒‒. Die Inhaberin hat das Vermögen der M. Preuß Personal und Software Beratung GmbH mit Sitz in Celle (Amtsgericht Lüneburg HRB 201779) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.06.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.06.2009 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.