M. Reuter GmbH, Jena (Moritz-von-Rohr-Str. 4, 07745 Jena). Die Verschmelzung wurde am 28.07.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 670032).
M. Reuter GmbH, Jena (Moritz-von-Rohr-Str. 4, 07745 Jena). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der DURLUM-LEUCHTEN Gesellschaft mit beschränkter Haftung Lichttechnische Spezialfabrik mit dem Sitz in Schopfheim (Amtsgericht Freiburg HRB 670032) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Z-I Jena GmbH Werk für Feinblechtechnik, Jena (Gewerbepark Tatzendpromenade, Moritz-von-Rohr-Str. 4, 07745 Jena). Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2007 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: M. Reuter GmbH.