M. Selig Services and more GmbH, Iserlohn (Birkenstraße 16, 58644 Iserlohn). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
M. Selig Services and more GmbH, Iserlohn (Birkenstraße 16, 58644 Iserlohn). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2004 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2004 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Michael Selig e.K. (Amtsgericht Iserlohn HRA 3610) auftretenden Kaufmann Michael Selig übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.